Geflüchteten Menschen im aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren bieten wir eine fachärztliche Begutachtung an.
Im Rahmen der fachärztlichen Begutachtung prüfen wir ob psychische Erkrankungen, eine Traumatisierung und Traumafolgestörungen vorliegen, die für das Asylverfahren relevant sind. In der Regel nehmen wir nur Fälle zur Begutachtung an, in denen bereits Atteste vorliegen, die aber im Aufenthalts- oder Asylverfahren von Behörden noch nicht als ausreichend erachtet wurden. Bei Bedarf findet die Begutachtung mit einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher statt. Die Begutachtungen sind kostenlos.
Anmeldung und Voraussetzungen
Anfragen zur fachärztlichen Begutachtung müssen von Rechtsanwält*innen oder Behörden gestellt werden.
Bitte benutzen Sie dieses Formular:
Voraussetzung ist die Vorlage sämtlicher Unterlagen des Asylverfahrens und vorhandener Atteste.
Bitte klären Sie bei unserem Beratungstelefon, ob grundsätzlich eine Begutachtung in Frage kommt, bevor Sie uns Unterlagen senden.
Termine und weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Beratungstelefon:
Montag: 10-12 Uhr
Donnerstag: 14-16 Uhr
Telefon: 089 / 98 29 57 0
Leitfaden für Atteste
Falls Sie Patient*innen mit Fluchtgeschichte behandeln, werden Sie eventuell nach einem Attest für z.B. eine Änderung der Wohnsituation oder für das Asylverfahren gefragt. Der folgende Leitfaden soll etwas Klarheit im Dschungel der rechtlichen Anforderungen schaffen, so dass Sie sich nicht umsonst Mühe geben und Ihr Attest im Verfahren berücksichtigt werden kann.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt Anwält*innen dabei, die überhöhten gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Mehr dazu finden Sie hier:
Strategische Klagen gegen die Abschiebung schwer kranker Menschen
Die Finanzierung der fachärztlichen Begutachtung wird durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Stadt München unterstützt.