Es gibt viele gute Gründe, unsere Stiftung zu unterstützen.
Ab einer Zustiftung im Wert von 5.000 € können Sie selbst Stifterin oder Stifter werden. Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie uns am besten persönlich an! Ihre Banküberweisung sollte immer den Verwendungszweck „Zustiftung” enthalten. So sichern Sie ab, dass das Finanzamt Ihre Zuwendung steuerlich als Zustiftung berücksichtigt und sie somit Steuern sparen. Im Jahr der Zuwendung und den folgenden neun Jahren können Steuerpflichtige einen Gesamtbetrag von bis zu einer Million Euro steuerlich geltend machen. Zusätzlich zum normalen Spendenabzug.
Wenn Sie Stifter*in werden…
…schenken Sie Menschen Hoffnung und eine neue Lebensperspektive.
…ermöglichen Sie positive Integrationsgeschichten.
…tragen Sie zu zu einer gerechteren Gesellschaft bei.
…stärken Sie das friedliche Miteinander in München.
…unterstützen Sie eine professionelle und erfahrene Organisation.
…tun Sie über Ihr eigenes Leben hinaus etwas Gutes.
Ich finde: Eigentum verpflichtet. Die Arbeit von Refugio München ermöglicht Kindern und jungen Menschen viele Chancen. Das Refugio Haus wird ihnen eines Tages ein Refugium der Sicherheit bieten. Meine Zustiftung soll hierbei unterstützen.
Dorothee Titgemeyer, Stifterin
Ich habe lange darüber nachgedacht und bin überzeugt: Der Teil meines Vermögens, den ich Refugio München vermache, ist in besten Händen. Menschen, die hier betreut werden, können sich in dieser Gesellschaft besser zurechtfinden und selbstbestimmt leben.
Petra Motz, Stifterin
Wenn Sie sich für eine Zustiftung entschieden haben, erfolgt diese per Banküberweisung auf unser Konto:
STIFTUNG CHANCENREICH – REFUGIO MÜNCHEN
Vorstand: Annette Hartmann, Anni Kammerlander, Patrick Ayad
Evangelische Bank
IBAN DE79520604100005004365
BIC GENODEF1EK1
Ihre Ansprechpartnerin
Annette Hartmann
Vorstand
Stiftung ChancenReich – Refugio München
089/98 29 57-21
annette.hartmann@refugio-muenchen.de