Asylrechtsverschärfungen

Law and order

Erkrankte Menschen dürfen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtert oder gar ihr Leben gefährdet ist. Die Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre machen diesen Grundsatz für psychisch erkrankte Geflüchtete zunichte.

von Jürgen Soyer, Geschäftsführer Refugio München

Frau G., nennen wir sie Marie, ist eine junge Frau aus Westafrika. Auf der Flucht wurde sie in Libyen vielfach zur Prostitution gezwungen. Nach der Überfahrt in Italien kam sie in mafiöse Strukturen, in denen sie weiter zur Prostitution gezwungen wurde. Sie wurde nach einer Vergewaltigung schwanger und wurde von kriminellen Sklavenhaltern auf die Straße gesetzt. Sie schlug sich weiter nach Deutschland durch.

Drei Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland muss Marie für zwei Monate in die Psychiatrie wegen massiver Suizidgedanken. Die Psychiatrie attestiert ihr am Ende eine schwere Depression und eine Posttraumatische Belastungsstörung. Daraufhin bekommt sie eine psychiatrische Behandlung und beginnt eine Psychotherapie. Die Psychiaterin und die Psychotherapeutin bestätigen die Diagnosen. Einige Monate später muss Marie noch einmal in stationäre psychiatrische Behandlung. Aber im Asylverfahren werden sämtliche Atteste zur ihrer Erkrankung als „nicht nachvollziehbar“ eingestuft und deswegen ein Abschiebehindernis abgelehnt. Es müsse nach dem Gesetz nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt habe und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstelle. Refugio München liegen alle ärztlichen Stellungnahmen vor. Man kann es nur so zusammenfassen: es ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar, was an den Stellungnahmen nicht nachvollziehbar sein soll. Und das ist leider kein Einzelfall.

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In 2016 und 2019 verschärfte die Große Koalition das Asylrecht. Die Ansprüche an Atteste für schwere psychische Erkrankungen wurden extrem hochgeschraubt. Psychologische Psychotherapeut*innen wurden als Verfasser gleich ganz ausgeschlossen. Deren Stellungnahmen zählen gar nichts mehr im Verfahren.

Lassen Sie es mich von mehreren Seiten erläutern, warum diese Gesetzesänderungen fatal waren und sind. Und warum wir uns von Refugio München tatkräftig dafür einsetzen, dass diese Verschärfungen rückgängig gemacht werden müssen.

Das Gesetz hat viele Kriterien für Atteste beschrieben, die erfüllt sein müssen. Ein normaler Entlassbrief von der Psychiatrie erfüllt diese Kriterien nie, weil Entlassbriefe der Psychiatrie nicht gemäß dem Aufenthaltsgesetz geschrieben werden, sondern nach ärztlichen Notwendigkeiten. Und auch wenn Frau G. drei Monate stationär in der Psychiatrie war und sich suizidieren wollte, egal, der Entlassbrief ist nicht nachvollziehbar und zählt deswegen nichts im Verfahren. Aber auch mehrseitige Stellungnahmen von Refugio München werden immer wieder als „nicht nachvollziehbar“ abgelehnt. Und hier ist das zweite Problem der Gesetzesänderungen. Auch wenn noch so viele Hinweise vorliegen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Gerichte müssen nicht mehr bei Unklarheiten bei den Verfasser*innen nachfragen oder eigene Gutachten in Auftrag geben. Sie müssen auch keine Zusammenschau aller vorliegenden Atteste vornehmen, sondern können jedes einzelne für sich betrachten und nach den Kriterien als nicht nachvollziehbar ablehnen. Der Nachweis einer Erkrankung wird oft schier unmöglich.

Mit dem Ausschluss der Stellungnahmen von psychologischen Psychotherapeut*innen werden nur mehr von Fachärzt*innen, also Psychiater*innen erstellte Schreiben anerkannt. Damit hatte man in Bayern rund zwei Drittel aller Fachkräfte, die vor den Gesetzesänderungen Stellungnahmen schreiben konnten, ausgeschlossen. Schon davor war es sehr schwer, Fachkräfte für diese sehr aufwändigen Gutachten zu finden. Denn die Stellungnahmen kriegen die Fachkräfte nicht vom Staat bezahlt. Die Asylbewerber müssen sie selbst zahlen. Und dies meist mit einem schon verringerten Sozialhilfesatz des Asylbewerberleistungsgesetzes, da viele nicht arbeiten dürfen.

Wir ringen über Monate und Jahre mit manchen unserer Klient*innen, damit sie nicht Suizid begehen wegen der tiefen Schmerzen und Demütigungen, die sie erlitten haben. Wir sehen sie wöchentlich in der Therapie und bekommen ein differenziertes Bild ihrer Psyche, ihrer Probleme und ihrer Erkrankung. Es ist unsere Expertise, die diese Bilder zu einer Diagnose zusammensetzt. Dafür haben unsere Therapeut*innen ein Studium, eine langjährige fachärztliche oder psychotherapeutische Ausbildung, Jahre der Praxis und der Weiterbildung absolviert. Und Gesetzesänderungen machen es möglich, Stellungnahmen aus dieser Fachlichkeit heraus vom Tisch zu wischen mit dem Hinweis, das sei „nicht nachvollziehbar“.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat den gesetzlichen Auftrag, dem Deutschen Bundestag einmal jährlich einen Bericht über die Menschenrechtslage in Deutschland zu erstellen. Am 1. Dezember 2020 hat das Institut den aktuellen Bericht herausgebracht und das Thema der Stellungnahmen im Asylverfahren zu einem der vier Hauptthemen gemacht. Weil es eine massive Einschränkung der Rechte kranker Geflüchteter ist. Der Bericht, der übrigens über www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen öffentlich ist, schließt mit dem Satz:
„Die Erkenntnisse aus der Praxis sind ernstzunehmende Indizien, dass die gesetzlichen Nachweispflichten (für psychische Erkrankungen, Anm. d. Verfassers) in § 60a Abs. 2c und 2d Aufenthaltsgesetz in der jetzigen Form verfassungsrechtlich bedenklich sind und durch den Bundestag abgeändert werden sollten.“

Refugio München setzt sich für eine Gesetzesänderung ein. Zusammen mit unserem Dachverband, der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, sprechen wir aktuell mit Bundespolitiker*innen, damit nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 eine Gesetzesänderung auf dem Plan steht: für menschenrechtskonforme, faire und wirklich „nachvollziehbare“ gesetzliche Regelungen zu Attesten.

So muss law and order aussehen!

Positionspapier der BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.)

 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt Anwält*innen dabei, die überhöhten gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Mehr dazu finden Sie hier:

Strategische Klagen gegen die Abschiebung schwer kranker Menschen