Informationen zur Härtefallkommission in Bayern

Jürgen Soyer ist Mitglied der Härtefallkommission

 

Von diesem Jahr 2024 bis voraussichtlich 2027 hat der Paritätische Wohlfahrtsverband einen Sitz in der Härtefallkommission. Jürgen Soyer, Geschäftsführer von Refugio München, ist als stellvertretendes Mitglied für die Paritäten in der Kommission.

Seit 2006 gibt es in Bayern eine sogenannte Härtefallkommission, die im bayerischen Innenministerium angesiedelt ist. Die Kommission setzt sich zur Hälfte zusammen aus Mitgliedern von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden und zur anderen Hälfte aus Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums. Die Kommission entscheidet nicht über den Aufenthalt, sondern schlägt dem bayerischen Innenminister einen Härtefall vor. Der Minister entscheidet dann darüber, ob ein Aufenthalt erteilt wird. 

Die Härtefallkommission überprüft nicht im Sinne einer weiteren Instanz rückwärts gerichtet frühere Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen. Sie korrigiert keine vermeintlich falschen Bescheide. Vielmehr greift sie dann ein, wenn das geltende Ausländerrecht zwar rechtmäßig angewandt wird, dies aber eine dringende persönliche oder humanitäre Härte zur Folge hätte. Dem entsprechend erfolgt die Aufenthaltsgewährung ausdrücklich „abweichend“ von den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Bedingungen für einen Aufenthalt. Die Härtefallkommission muss also dringende humanitäre oder persönliche Gründe feststellen, die ausnahmsweise eine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen.

Was spricht dafür, dass es sich um einen Härtefall handelt? Und was sind Ausschlusskriterien für ein Härtefallersuchen?  Dazu gibt es einige Eckdaten, die man aber je nach Person oder Familie immer individuell bewerten muss. Voraussetzungen für ein Härtefallersuchen:

  • Aufenthaltsdauer in Deutschland seit mindestens fünf Jahren.
  • Es besteht Ausreisepflicht, das heißt ein Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
  • Der Lebensunterhalt ist selbstständig durch Arbeit gesichert (sofern eine Arbeitserlaubnis besteht).
  • Die Identität ist geklärt und ein Pass wird spätestens im Laufe des Verfahrens vorgelegt.
  • Es besteht eine sehr gute Integration in die Gesellschaft. Dies setzt ein Deutschzertifikat von mindestens A2 voraus. Außerdem ist die Einbettung in die Gesellschaft durch Unterstützerschreiben oder ehrenamtliches Engagement nachzuweisen.
  • Es muss eine besondere Härte vorliegen. Das können Erkrankungen, Behinderungen, ein besonderes Schicksal oder eine besondere Familienkonstellation sein. Es geht nicht darum, die Asylgründe, die abgelehnt wurden, noch einmal vorzutragen.

 

Welche Ausschlusskriterien gibt es für ein Härtefallersuchen:

  • Eine bestehende Straffälligkeit oder die Einstufung der Person als Bedrohung der inneren Sicherheit.
  • Die Abschiebung wurde bereits eingeleitet.
  • Es gibt keine konkrete Aussicht darauf, dass der Lebensunterhalt langfristig gesichert ist.
  • Es liegt in der Vergangenheit eine Täuschung der Identität vor.
  • Nichterfüllung der Passpflicht, obwohl der Pass zumutbar zu bekommen ist.
Geschäftsführer bei Refugio München Jürgen Soyer

 

Wenn Sie jemanden kennen, der für die Härtefallkommission in Frage käme, dann kontaktieren Sie gerne Refugio München Geschäftsführer Jürgen Soyer, der den paritätischen Wohlfahrtsverband in der Härtefallkommission vertritt, per E-Mail an juergen.soyer@refugio-muenchen. Gemeinsam mit dem Büro der Härtefallkommission findet dann eine Vorprüfung statt, ob die Kriterien grundsätzlich erfüllt sind. Dabei kann auch die zuständige Ausländerbehörde in die Beurteilung mit einbezogen werden.

 

Eine große Bitte: Der Verfahrensweg und die Beurteilung sind ausführlicher, als wir hier beschreiben können. Bitte schauen Sie zunächst auf die Seite der Härtefallkommission des Innenministeriums. Die Tätigkeitsberichte geben einen guten Einblick, ob die Situation der Person für einen Härtefall passt. Hier finden Sie ein Merkblatt des Paritätischen mit mehr Informationen, vor allem welche Schritte nötig sind. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir keine Aufenthaltsberatung für Einzelfälle machen können oder Ihnen mitteilen müssen, dass aus unserer Sicht die Konstellation nicht für die Härtefallkommission geeignet ist.

67 Personen (32 Fälle) erhielten in 2023 über die Härtefallkommission durch Entscheidung des Innenministers einen Aufenthalt. Es ist also eine Möglichkeit, sofern obige Bedingungen erfüllt sind, um in dringenden Ausnahmefällen einen Aufenthalt zu erlangen.